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Allgemeine Geschäftsbedingungen 
§ 1 Allgemeines 

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Teilnahme an allen von der Tanzetage Hamburg         

    angebotenen Veranstaltungen wie z.B. Unterricht.

2. Rechtsgeschäftliche Erklärungen, insbesondere Anmeldungen und Kündigungen, bedürfen der Schriftform. 

 

§ 2 Anmeldung und Vertragsschluss 

1. Mit Abgabe oder Übersendung einer unterzeichneten Anmeldung kommt der Vertrag über den Tanzunterricht

    mit der Tanzetage Hamburg bindend zustande. 

2. Ist der Schüler minderjährig, so bedarf es für die Anmeldung der schriftlichen Zustimmung von dessen       

    gesetzlichem Vertreter. 

§ 3 Vertragsdauer 

1. Der Unterrichtsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. 

2. Er kann beiderseits mit einer Frist von 6 Wochen zum jeweiligen Semesterende gekündigt werden. Für die   

    Rechtzeitigkeit kommt es auf den Eingang der Kündigungserklärung bei der Tanzetage Hamburg an. 

    Bei einem Semester handelt es sich jeweils um einen halbjährigen Zeitraum, d.h. Semesterende ist jeweils der     

    31.03. sowie der 30.09. eines Jahres, sodass die Kündigung bis zum 17.02. bzw. 19.08. bei der Tanzetage Hamburg          eingehen muss. 

    Etwas anderes gilt für die ersten 8 Wochen ab Vertragsbeginn, d.h. die Probezeit. 

    In diesem Zeitraum kann der Vertrag fristlos ohne Angabe von Gründen gekündigt werden, ohne dass ein     

    Anspruch auf Rückzahlung des bis dahin geleisteten Honorars besteht. 

3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. 

§ 4 Unterricht 

1. Die Tanzetage Hamburg behält sich vor, dass Kurse aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl abgesagt werden können.      Weiter behält sie sich die Änderung der Unterrichtstage und -zeiten sowie der Lehrkraft vor. 

2. Während der Schulferien in Hamburg sowie an den gesetzlichen Feiertagen findet kein     

    Unterricht statt. 

3. Sollten Unterrichtsstunden aus solchen Gründen ausfallen, die die Tanzetage Hamburg zu vertreten hat, werden   

    diese nach ihrer Wahl unter Berücksichtigung der Kapazitäten etc. entweder nachgeholt oder rückvergütet. 

4. Sollte dagegen ein Schüler aus Gründen, die in seine Sphäre fallen, Unterrichtseinheiten versäumen, besteht kein      Anspruch auf Nachholung. 

    Die Tanzetage Hamburg wird sich nach ihren Möglichkeiten bemühen, die versäumten Unterrichtseinheiten nach   

    Rücksprache durch die Teilnahme an anderen als den gebuchten Kursen nachzuholen. Ein Anspruch darauf   

    besteht nicht. 

§ 5 Kursgebühr 

1. Die Kursgebühr ergibt sich aus der jeweils bei Abgabe der Anmeldung aktuellen Liste „Honorar“ der Tanzetage

    Hamburg. Diese ist auf der Internetseite www.tanzetage-hamburg.de abrufbar. 

    Neben dieser jeweiligen Kursgebühr fällt eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,00 € an, welche bei        der Anmeldung zu entrichten ist. 

2. Die Kursgebühr ist monatlich im Voraus bis zum 1. Werktag eines Monats per SEPA-Basis Lastschrift auf das

    bekannte Konto der Tanzetage Hamburg zu zahlen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den   

    Zahlungseingang an. 

    Gebühren, die aus einer Nichteinlösung entstehen, gehen zu Lasten des jeweiligen Gebührenschuldners. 

3. Die Tanzetage Hamburg behält sich bei nicht fristgerechter Zahlung der Kursgebühr vor, für die erste 

    Zahlungserinnerung eine Mahngebühr von 3,00 € zu erheben. Sollte dann keine Zahlung erfolgen, erhöhen sich   

    die Mahngebühren bei der zweiten Mahnung. 

4. Die Nichtteilnahme am Tanzunterricht oder Abbruch eines Kurses befreit nicht von der Vergütungspflicht bzw.

    begründet keinen Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Kursgebühr. 

    Bei längerer Erkrankung mit einer Dauer von mehr als 4 Wochen kann nach Vorlage eines ärztlichen Attests eine        Sonderregelung getroffen werden, wonach dem für die Dauer der Krankheit eine Beitragsbefreiung erfolgt. 

5. Schuldner der Kursgebühr ist, wer die Leistungen der Tanzetage Höxter in Anspruch nimmt; bei minderjährigen   

    Schülern ist das der gesetzliche Vertreter. Bei mehreren gesetzlichen Vertretern haften diese als   

    Gesamtschuldner. 

 

§ 6 Haftungsausschluss 

1. Das Tanzen und der Aufenthalt in den Räumen der Tanzetage Hamburg erfolgt auf eigene Gefahr. 

2. Für Personen- und Sachschäden, die nicht von der Tanzetage Hamburg, ihren gesetzlichen Vertretern oder

    Erfüllungsgehilfen verursacht werden, ist jede Haftung ausgeschlossen. 

    Im Übrigen ist die Haftung auf Fälle grober Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt, sofern es sich nicht um     

    Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt.

 

§ 7 Schlussbestimmungen 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Unterrichtsvertrags samt AGB im Übrigen unberührt. 

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