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Kündigungsfristen

Kündigungsfristen bis 31.07.2022

Der Unterrichtsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann beiderseits mit einer Frist von 6 Wochen zum jeweiligen Semesterende gekündigt werden. Für die Rechtzeitigkeit kommt es auf den Eingang der Kündigungserklärung bei der Tanzetage Hamburg an. Bei einem Semester handelt es sich jeweils um einen halbjährigen Zeitraum, d.h. Semesterende ist jeweils der 31.03. sowie der 30.09. eines Jahres, sodass die Kündigung bis zum 17.02. bzw. 19.08. bei der Tanzetage Hamburg eingehen muss. Etwas anderes gilt für die ersten 8 Wochen ab Vertragsbeginn, d.h. die Probezeit. In diesem Zeitraum kann der Vertrag fristlos ohne Angabe von Gründen gekündigt werden, ohne dass ein Anspruch auf Rückzahlung des bis dahin geleisteten Honorars besteht. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

Kündigungsfristen ab 01.08.2022

Der Unterrichtsvertrag beginnt am nächsten 1. des Monats, der auf die Abgabe oder Übersendung der unterzeichneten Anmeldung folgt. Der Zeitpunkt des Vertragsbeginns wird dem Schüler schriftlich bestätigt. Der Unterrichtsvertrags wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Vertrag kann jederzeit unter Einhaltung der seitens des Schülers im Rahmen der Anmeldung gewählten Kündigungsfrist von ein bzw. drei Monaten gekündigt werden. Für die Rechtzeitigkeit kommt es auf den Eingang der Kündigungserklärung bei der Tanzetage Höxter an. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

Kündigungserklärung

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