
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Teilnahme an allen von der Tanzetage Hamburg angebotenen Veranstaltungen wie z.B. Unterricht.
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Rechtsgeschäftliche Erklärungen, insbesondere Anmeldungen und Kündigungen, bedürfen der Schriftform.
§ 2 Anmeldung und Vertragsschluss
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Mit Abgabe oder Übersendung einer unterzeichneten Anmeldung kommt der Vertrag über den Tanzunterricht mit der Tanzetage Hamburg bindend zustande.
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Ist der Schüler minderjährig, so bedarf es für die Anmeldung der schriftlichen Zustimmung von dessen gesetzlichem Vertreter.
§ 3 Vertragsdauer
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Der Unterrichtsvertrag beginnt am nächsten 1. des Monats, der auf die Abgabe oder Übersendung der unterzeichneten Anmeldung folgt. Der Zeitpunkt des Vertragsbeginns wird auf dem Unterrichtsvertrag eingetragen.
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Der Unterrichtsvertrags wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Vertrag kann jederzeit unter Einhaltung der seitens des Schülers im Rahmen der Anmeldung gewählten Kündigungsfrist von ein bzw. drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Für die Rechtzeitigkeit kommt es auf den Eingang der Kündigungserklärung bei der Tanzetage Hamburg an.
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Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Etwas anderes gilt für die ersten acht Wochen ab Vertragsbeginn, d. h. die Probezeit. In diesem Zeitraum kann der Vertrag fristlos ohne Angabe von Gründen gekündigt werden, ohne dass ein Anspruch auf Rückzahlung der bis dahin geleisteten Kursgebühr besteht.
§ 4 Unterricht
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Die Tanzetage Hamburg behält sich vor, dass Kurse aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl abgesagt werden können. Weiter behält sie sich die Änderung der Unterrichtstage und -zeiten sowie der Lehrkraft vor.
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Während der Schulferien im Land Hamburg sowie an den gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt.
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Sollten Unterrichtsstunden aus solchen Gründen ausfallen, die die Tanzetage Hamburg zu vertreten hat, werden diese nach ihrer Wahl unter Berücksichtigung der Kapazitäten etc. entweder nachgeholt oder rückvergütet.
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Sollte dagegen ein Schüler aus Gründen, die in seine Sphäre fallen, Unterrichtseinheiten versäumen, besteht kein Anspruch auf Nachholung. Die Tanzetage Hamburg wird sich nach ihren Möglichkeiten bemühen, die versäumten Unterrichtseinheiten nach Rücksprache durch die Teilnahme an anderen als den gebuchten Kursen nachzuholen. Ein Anspruch darauf besteht nicht.
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Ist ein Schüler aufgrund von Umständen, die weder in seine Sphäre noch in die der Tanzetage Hamburg fallen, namentlich solcher, die durch die Corona- Pandemie begründet sind, an der Unterrichtsteilnahme gehindert, so wird sich die Tanzetage Hamburg bemühen, den Unterricht als Hybridveranstaltung online via ZOOM zu übertragen. Der Unterricht kann von zu Hause aus mitverfolgt werden. Er gilt nicht als versäumt.
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Sollte der Präsenzunterricht aufgrund von Umständen (= höhere Gewalt, z.B. mit der Corona- Pandemie einhergehende Schließungen) nicht stattfinden können, die weder in die Sphäre des Schülers noch in die der Tanzetage Hamburg fallen, so wird sich die Tanzetage Hamburg ebenfalls bemühen, den Tanzunterricht online via ZOOM stattfinden zu lassen. In diesem Fall bleibt der Anspruch der Tanzetage Hamburg auf Zahlung der vereinbarten Kursgebühr gemäß § 5 in voller Höhe bestehen.
§ 5 Kursgebühr
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Die Kursgebühr ergibt sich aus der jeweils bei Abgabe der Anmeldung aktuellen Liste „Honorar“ der Tanzetage Hamburg. Diese ist auf der Internetseite www.Tanzetage-hamburg.de abrufbar.
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Neben dieser jeweiligen Kursgebühr fällt eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30,00 € an, welche bei der Anmeldung zu entrichten ist.
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Die Kursgebühr ist monatlich im Voraus bis zum 1. Werktag eines Monats per SEPA-Basis Lastschrift auf das bekannte Konto der Tanzetage Hamburg zu zahlen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Zahlungseingang an. Gebühren, die aus einer Nichteinlösung entstehen, gehen zu Lasten des jeweiligen Gebührenschuldners.
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Die Tanzetage Hamburg behält sich bei nicht fristgerechter Zahlung der Kursgebühr vor, für die erste Zahlungserinnerung eine Mahngebühr von 5,00 € zu erheben. Sollte dann keine Zahlung erfolgen, erhöhen sich die Mahngebühren bei der zweiten Mahnung.
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Die Nichtteilnahme am Tanzunterricht oder Abbruch eines Kurses befreit nicht von der Vergütungspflicht bzw. begründet keinen Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Kursgebühr. Bei längerer Erkrankung mit einer Dauer von mehr als 4 Wochen kann nach Vorlage eines ärztlichen Attests eine Sonderregelung getroffen werden, wonach dem für die Dauer der Krankheit eine Beitragsbefreiung erfolgt.
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Schuldner der Kursgebühr ist, wer die Leistungen der Tanzetage in Hamburg in Anspruch nimmt; bei minderjährigen Schülern ist das der gesetzliche Vertreter. Bei mehreren gesetzlichen Vertretern haften diese als Gesamtschuldner.
§ 6 Haftungsausschluss
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Das Tanzen und der Aufenthalt in den Räumen der Tanzetage Hamburg erfolgt auf eigene Gefahr.
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Für Personen- und Sachschäden, die nicht von der Tanzetage Hamburg, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden, ist jede Haftung ausgeschlossen. Im Übrigen ist die Haftung auf Fälle grober Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt, sofern es sich nicht um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt.
§ 7 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Unterrichtsvertrags samt AGB im Übrigen unberührt.